Alle eingereichten Ideen oder umgesetzten Projekte nehmen an der Vergabe des VBG-Präventionspreises teil. Der Anmeldeschluss für den VBG-Präventionspreis 2026 ist der 31.10.2025.
Einreichen können Sie
Besonderes Interesse hat die VBG an Einreichungen zu den Themen Arbeitsschutz mit System, Gesundheit mit System und der systematischen Umsetzung von Betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM).
Nachdem Sie sich hier angemeldet haben, können Sie uns Ihre Idee oder Ihr Projekt zusenden. Beschreiben Sie, wie Ihre Vorschläge zur sicheren und gesunden Arbeit wirksam beitragen. Sie können Ihren Beitrag durch Präsentationen, Fotos, Graphiken und Video-Aufnahmen ergänzen. Die Anzahl der beigefügten Dateien ist kein Bewertungskriterium.
Je Kategorie kann von der Jury ein Preisgeld von bis zu 15.000 Euro vergeben werden.
Die Jury beurteilt ihre Einsendung insbesondere nach folgenden Kriterien:
1. Wirksamkeit, wenn die Maßnahme bereits umgesetzt wurde
Ist die Maßnahme im geplanten Sinn funktional und erfolgreich? Wie ist die Akzeptanz im Unternehmen?
2. Innovationsgrad und Zukunftsfähigkeit
Wie neu ist die Maßnahme? Wird die Maßnahme erstmalig angewendet? Inwiefern
ist die Maßnahme kreativ und progressiv im Sinne der Prävention? Wie nachhaltig und zukunftsfähig ist die Maßnahme?
3. Wirtschaftlichkeit
Ist die Maßnahme wirtschaftlich? Trägt die Maßnahme zur Kostenreduktion im
Unternehmen bei (Fehlzeiten, Produktionsausfall, effizientere Arbeitsweise,
Produktivität)?
4. Anwendbarkeit und Übertragbarkeit
Werden andere Unternehmen motiviert, diese Maßnahme umzusetzen? Sind die
Maßnahmen für andere Unternehmen anwendbar (Praxistauglichkeit, Nutzbarkeit
für andere Unternehmensgrößen und –arten)?
Bei der Bewertung werden auch die Aktualität der Themen und deren Relevanz für die berührten Branchen berücksichtigt.
Die unabhängige Jury setzt sich aus Vertretern der Selbstverwaltung der VBG sowie Vertretern aus dem Bereich Forschung und Lehre zusammen. Die Jury wird von Experten der VBG fachlich beraten.
Es wird keine Teilnehmergebühr erhoben.
Alle einreichenden VBG-Mitgliedsunternehmen erklären sich damit einverstanden, dass die eingereichten Unterlagen ganz oder in Teilen veröffentlicht werden und räumen der VBG ein Nutzungsrecht ein. Der Schutz vertraulicher Angaben (wie z. B. Betriebsgeheimnisse, schützenswerte persönliche Daten oder nicht für die Öffentlichkeit bestimmte technische Angaben) wird zugesagt, wenn das Unternehmen sie als solche bezeichnet hat.
Die einreichenden Unternehmen versichern, dass durch ihre Teilnahme keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere keine Schutz- und Nutzungsrechte. Insoweit stellen sie die VBG von Rechten Dritter frei. Eingereichte Unterlagen verbleiben bei der VBG. Vom Veranstalter wird keine Haftung für eingereichte Originalunterlagen übernommen.
Ein zum Datenschutz und zur Datensicherheit verpflichteter externer Dienstleister unterstützt die VBG nach deren Weisung bei administrativen Prozessen.
Durch Einreichung erklärt sich das Unternehmen mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Teilnahmebedingungen als pdf-Datei